Private Akeneo API REST Lizenz- und Nutzungsbedingungen
1. Lizenz
Gegenstand dieser Lizenz- und Nutzungsbedingungen (im Folgenden „Vereinbarung“ genannt) ist die entgeltliche Nutzung der von der Schoeller Münzhandel GmbH (im Folgenden „Lizenzgeber“ genannt) betriebenen Schnittstelle für Anwendungsprogrammierung Akeneo API REST und seiner dazugehörigen Dokumentation (im Folgenden „API“ genannt), die von dem Lizenznehmer zur Nutzung nach den Vorgaben dieser Vereinbarung gegen laufende Bezahlung des in Punkt 5 genannten monatlichen Entgelts gemietet wird. Weitere Leistungen, wie insbesondere die Installation und Dienstleistungen im Bereich der Schulung, sind nicht Vertragsgegenstand und müssen gesondert beauftragt werden. Der Quellcode ist nicht Teil des Vertragsgegenstands. Der Lizenzgeber vertreibt die eigens entwickelte API, wobei Lizenzgeber und Lizenznehmer sich darüber einig sind, dass dieses Programm Urheberrechtschutz genießt. Die Lieferung der API und der Dokumentation erfolgt bei Vertragsbeginn online. Der Lizenznehmer erklärt sein Einverständnis zu diesen Lizenzbedingungen, indem er die API verwendet oder herunterlädt bzw dieses Einverständnis auf andere Weise ausdrücklich erklärt.
Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, diese API-Bedingungen oder die Dokumente, die durch Verweis in diese API-Bedingungen aufgenommen werden, jederzeit zu aktualisieren und zu ändern. Die jeweils aktuelle Fassung dieser API-Bedingungen ist unter www.smh.net/api veröffentlicht. Der Lizenzgeber kann diese API-Bedingungen durch Veröffentlichung einer neuen Fassung ändern. Der Lizenzgeber wird den Lizenznehmer über solche Änderungen durch Zusendung der geänderten Nutzungsbedingungen an die ihm zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse des Lizenznehmers informieren. Jede Änderung berechtigt den Lizenznehmer, das Vertragsverhältnis innerhalb einer Frist von einem Monat ab Mitteilung schriftlich zu kündigen. Kündigt der Lizenznehmer nicht innerhalb dieser Frist, so gelten die geänderten Nutzungsbedingungen als vereinbart. Wir werden den Liznznehmer bei Beginn der vorgesehenen Frist auf die Bedeutung Ihres Verhaltens besonders hinweisen.
Der Lizenzgeber gewährt dem Lizenznehmer für die Laufzeit dieser Vereinbarung ein nicht ausschließliches, nicht-übertragbares und widerrufliches Recht, die API nach Maßgabe der Bestimmungen und Bedingungen dieser Vereinbarung zu nutzen. Der Lizenznehmer darf die API nutzen, um eigene Online-Dienste (im Folgenden „API Applications“) zu entwickeln, die mit Schoeller Münzhandel GmbH (smh.net) verbunden werden können. Jegliche übrigen von dieser Vereinbarung nicht umfassten Verwertungs- und Nutzungsrechte sowie Urheberrechte und sonstigen gewerblichen Schutzrechte an der API sowie der dazugehörigen Dokumentation stehen ausschließlich dem Lizenzgeber zu.
Der Lizenzgeber wird die API ständig weiterentwickeln und aktualisieren, um vorhandene Funktionen zu verbessern (oder zu entfernen) und zusätzliche Funktionen falls nötig zu ergänzen. Der Lizenznehmer ist selbst dafür verantwortlich, seine API Application bei Bedarf zu pflegen und zu aktualisieren.
2. Rechte und Pflichten des Lizenznehmers
Das Nutzungsrecht des Lizenznehmers umfasst den Betrieb der API im Ausmaß von maximal 3 gleichzeitigen Abfragen (im Folgenden “Requests“ genannt). Der Lizenznehmer kann eine eigene API Applikation entwickeln und an sein Schoeller Münzhandel Online-Konto unter folgenden Bedingungen anbinden. Er hat vor der Weitergabe von Daten an Dritte und auch später im laufenden Betrieb sicherzustellen, dass seine API Applications stets ausreichend getestet sind und jeweils dem jeweils aktuellen Stand der Technik entsprechen.
Dem Lizenznehmer sind folgende Handlungen nicht gestattet:
• Reverse Engineering: dem Lizenznehmer ist es untersagt außer in den gesetzlich normierten Ausnahmefällen, die API zu dekompilieren, zu disassemblieren oder anderweitig zu versuchen, den Quellcode zu extrahieren.
• Der Lizenznehmer darf keinen unbefugten Zugriff auf die API oder die Systeme des Lizenzgebers versuchen.
• Der Lizenznehmer darf die API nicht übermäßig nutzen oder missbrauchen, um die Leistung der API oder der Systeme des Lizenzgebers zu beeinträchtigen. Es sind maximal 3 Requests gleichzeitig erlaubt.
• Der Lizenznehmer darf die über die API erhaltenen Daten nicht für illegale oder unethische Zwecke verwenden.
• Der Lizenznehmer muss alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um die Sicherheit der API-Schlüssel und anderer schutzwürdiger Informationen zu gewährleisten.
• Der Lizenznehmer darf die API nicht derart verwenden, dass es zu einer Verletzung der Rechte Dritter, einschließlich Urheberrechte, Markenrechte und Datenschutzrechte kommt.
• Der Lizenznehmer darf die API nicht kopieren, übertragen, verkaufen, eine Unterlizenz erteilen oder auf andere Weise die API einem Dritten zur Verfügung zu stellen, sofern dies nicht zwingend gesetzlich vorgesehen ist. Dies gilt sowohl für kommerzielle als auch für nicht-kommerzielle Zwecke. Zulässig ist insbesondere die Erstellung von Kopien (i) zu Sicherungszwecken beziehungsweise (ii) soweit dies zur Benutzung der API und der Erreichung des Vertragszwecks notwendig ist. Zulässigerweise erstellte Kopien sind unverzüglich zu löschen beziehungsweise zu vernichten, sobald die Existenz einer solchen Kopie für den Lizenznehmer nicht mehr erforderlich ist, wobei in jedem Fall der Vermerk „Sicherungskopie“ sichtbar anzubringen ist.
• Urhebervermerke, Seriennummern oder sonstige der Identifikation der API dienende Hinweise zu entfernen, zu verändern oder auf sonstige Weise unkenntlich oder unleserlich zu machen. Dem Lizenznehmer ist eine Vervielfältigung der Dokumentation (oder Teilen davon) sowie die (auch mietweise) Herausgabe an Dritte, entgeltlich oder unentgeltlich, untersagt.
Der Lizenznehmer hält den Lizenzgeber schadlos in Bezug auf sämtliche Verluste, Haftungen und Kosten (einschließlich angemessener Anwaltskosten), die aufgrund von Forderungen, Prozessen oder Klagen entstehen, die sich auf einen Verstoß (oder mutmaßlichen Verstoß) des Lizenznehmers gegen diese Vereinbarung oder einen Teil davon stützen oder sich anderweitig auf seine Website(s), API-Applications oder die Nutzung der API beziehen. Der Lizenznehmer ist allein verantwortlich für die Verteidigung gegen Klagen unter Hinzuziehung eines gemeinsam vereinbarten Rechtsbeistands, vorbehaltlich des Rechts des Lizenzgebers, sich mit einem Rechtsbeistand seiner Wahl zu beteiligen. Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers, die nach alleinigem Ermessen des Lizenzgebers erteilt wird, macht der Lizenznehmer keine Klagen öffentlich bekannt. Gleiches gilt für die Inanspruchnahme des Lizenzgebers durch Dritte wegen Urheberrechtsverletzungen in Zusammenhang mit der API Application.
Der Lizenznehmer verzichtet hiermit im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang auf sämtliche Ansprüche gegenüber dem Lizenzgeber und verbundenen Unternehmen, leitenden Angestellten, Vertretern, Lizenzgebern, Co-Branding-Partnern oder sonstigen Partnern und Mitarbeitern des Lizenzgebers.
3. Vertraulichkeit
Lizenzgeber und Lizenznehmer verpflichten sich, Stillschweigen über die Geschäftsgeheimnisse oder sonstigen schutzwürdigen Informationen der jeweils anderen Vertragspartei, die ihnen aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung zur Kenntnis gelangt sind, zu bewahren, soweit diese nicht allgemein bekannt sind oder bereits vor beiderseitigem Vertragsabschluss der jeweiligen Vertragspartei bekannt waren oder sofern der Lizenzgeber oder Lizenznehmer zur Offenlegung dieser Informationen gesetzlich verpflichtet ist oder deren Offenlegung im Rahmen eines Gerichtsverfahrens zwecks Wahrung der eigenen Interessen dieser Vertragspartei notwendig ist.
4. Entwicklungen des Lizenzgebers
Der Lizenznehmer erklärt sich damit einverstanden, dass der Lizenzgeber eigene Anwendungen, Inhalte und andere Produkte oder Dienstleistungen erstellen kann, die mit der API Application des Lizenznehmers in Konkurrenz stehen oder ähnlich sind. Nichts in diesen Lizenzbedingungen kann als eine Einschränkung oder Verhinderung des Lizenzgebers ausgelegt werden, solche Anwendungen, Inhalte und andere Produkte oder Dienstleistungen zu erstellen oder zu nutzen. Der Lizenznehmer erklärt sich weiterhin damit einverstanden, dass in diesen Fällen keine Verpflichtung des Lizenzgebers ihm gegenüber, weder finanziell noch anderweitig entsteht. Über diese und jedwede andere Entwicklungen der API muss der Lizenzgeber den Lizenznehmer nicht informieren.
Der Lizenzgeber kann für Zuordnungszwecke persönliche Informationen über Entwickler, Anfragen von Nutzern oder potenziellen Nutzern zur Handhabung oder für andere Zwecke anzeigen, sofern er es für notwendig erachtet.
5. Gebühren
Es werden Lizenzgebühren für die API in Höhe von € 50,00 pro Monat, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, in Rechnung gestellt. Die Verrechnung erfolgt bei erstmaliger Nutzung mit dem Beginn der Nutzung bis zum Ende des Kalenderjahres. In weiterer Folge ist die Lizenzgebühr, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, pro Vertragsjahr binnen 7 (sieben) Werktagen nach Beginn eines jeden Vertragsjahrs zur Zahlung fällig. Bei unterjähriger Kündigung durch den Lizenzgeber oder den Lizenznehmer erfolgt eine Rückvergütung der vorausbezahlten Lizenzgebühr.
Sämtliche Zahlungen durch den Lizenznehmer an den Lizenzgeber sind frei von Bankgebühren und Spesen durch unwiderrufliche Überweisung auf das Bankkonto des Lizenzgebers bei der RLB Oberösterreich mit IBAN AT56 3400 0000 0015 3684, BIC RZOOAT2L vorzunehmen.
Für den Fall eines Zahlungsverzugs des Lizenznehmers ist dieser zur Zahlung von Verzugszinsen in Höhe von 9,2 % pa über dem jeweiligen Basiszinssatz verpflichtet.
Der Lizenznehmer ist nicht zur Aufrechnung berechtigt.
6. Gewährleistung
Die API wird ohne Mängelgewähr, d.h. in ihrem jeweiligen Zustand und nach Verfügbarkeit ohne irgendeine ausdrückliche oder konkludente Gewährleistung bereitgestellt. Der Lizenzgeber schließt ausdrücklich sämtliche Gewährleistungen und Garantien aus, einschließlich der stillschweigenden Garantie in Bezug auf den gewöhnlichen Gebrauch, die Eignung für einen bestimmten Zweck, Verfügbarkeit, Sicherheit, Eigentumsrechte und die Nichtverletzung Rechte Dritter.
Der Lizenzgeber garantiert nicht, dass die API frei von Ungenauigkeiten, Fehlern, Bugs oder Unterbrechungen ist oder dass sie zuverlässig, einwandfrei, vollständig oder anderweitig valid ist. Der Lizenzgeber garantiert nicht, dass
• die API die Anforderungen des Lizenznehmers erfüllt,
• die Daten ohne Unterbrechung verfügbar sind,
• die Ergebnisse aus der Nutzung der API richtig oder zuverlässig sind,
• die Qualität der Produkte, Dienstleistungen, Informationen oder anderen Materialien, die der Lizenznehmer über die API erhält, dessen Erwartungen erfüllt und Fehler in der API korrigiert werden.
Die Nutzung der API erfolgt nach eigenem Ermessen und auf eigenes Risiko. Der Lizenznehmer ist allein für alle Schäden verantwortlich, die aus der Verwendung der API hervorgehen, einschließlich Schäden an seinem System oder Datenverlust.
7. Haftung
Der Lizenzgeber schließt jegliche Haftung im gesetzlich zulässigen Ausmaß für indirekte oder beiläufig entstandene Schäden, Folgeschäden, entgangene Gewinne, bezifferbare Vermögensschäden aus, die aus oder in Verbindung mit der Verwendung der API entstehen, unabhängig davon, ob diese Schäden auf eine Vertragsverletzung, eine Garantieverletzung oder eine unerlaubte Handlung (insbesondere Fahrlässigkeit und Produkthaftung) zurückzuführen sind, oder für sonstige finanzielle Verluste. Dabei ist es unerheblich, ob der Lizenzgeber auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde oder nicht.
Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Vorsatz oder krass grobe Fahrlässigkeit oder auf Schäden, die auf seiner Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen.
8. Laufzeit/Kündigung
Diese Lizenzbedingungen werden mit der ersten Verwendung der API für unbestimmte Dauer wirksam und sind bis zu ihrer Kündigung durch den Lizenzgeber oder Lizenznehmer gültig. Der Lizenzgeber und auch der Lizenznehmer können die Vereinbarung mit einer Frist von 90 Tagen schriftlich, wobei E-Mail genügt, ordentlich kündigen. Jede Partei kann diese Vereinbarung jederzeit aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen.
Nach Beendigung dieser Vereinbarung ist der Lizenznehmer verpflichtet, die weitere Nutzung der API sowie der Dokumentation (in jeglicher Form) zu unterlassen. Diesfalls ist der Lizenznehmer auf eigene Kosten weiters verpflichtet, die API samt der Dokumentation und allfälliger Kopien dem Lizenzgeber binnen 14 Werktagen zu übermitteln. Sofern eine solche Übergabe nicht möglich ist, hat der Lizenznehmer die API samt der Dokumentation und allfälliger Kopien zu vernichten, beziehungsweise von seinen Systemen zu löschen und diesen Vorgang dem Lizenzgeber mitzuteilen.
9. Schlussbestimmungen
Die Art und der Umfang der beiderseits geschuldeten Leistungen werden durch diese Vereinbarung abschließend geregelt. Allfällige frühere hinsichtlich des Regelungsgegenstands dieser Vereinbarung getroffene (schriftliche oder mündliche) Absprachen und Vereinbarungen zwischen Lizenzgeber und Lizenznehmer treten hiermit außer Kraft, mit Ausnahme einer allfälligen Vertraulichkeitsvereinbarung.
Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Vereinbarung berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen. Anstelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung ist eine solche Regelung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht. Letzteres gilt analog, wenn bei Durchführung dieser Vereinbarung eine ergänzungsbedürftige Vertragslücke offenbar wird.
Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen zu dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dabei ist die elektronische Form (E-Mail) ausreichend. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.
Die Anwendbarkeit etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Lizenznehmers ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Die Kosten der rechtsfreundlichen Beratung und Vertretung trägt jede Vertragspartei selbst. Allfällige Rechtsgeschäftsgebühren trägt der Lizenznehmer.
Diese Vereinbarung unterliegt ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung, einschließlich der Frage ihres wirksamen Zustandekommens und ihrer Beendigung, ist das sachlich zuständige Gericht für 1010 Wien.
Stand August 2025